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Energiemanagement 

Energieberichterstattung nach dem niedersächsischen Klimagesetz

Die niedersächsischen Kommunen sind nach § 17 des niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG)  zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes verpflichtet. Diese Pflicht gilt erstmals für das Jahr 2022. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:
1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
2. Kennwerte in kWh/m²/a
3. Witterungsbereinigung für Heizenergie
Er ist erstmalig zu erstellen für das Jahr 2022 und bis zum 31.12.2023 zu veröffentlichen. Anschließend beträgt der vorgeschriebene Berichtszeitraum drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre

Die Samtgemeinden sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Die Berichte stehen auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen zum downloaden bereit. 

Energieberichte 2022

Energiebericht der Samtgemeinde Lathen

Energiebericht der Samtgemeinde Nordhümmling

Energiebericht der Samtgemeinde Sögel

Energiebericht der Samtgemeinde Werlte


Energiemanagement der Samtgemeinde Werlte nach Kom.EMS

Die Samtgemeinde Werlte ist eine dieser fünf Pilotkommunen, die sich nach dem länderübergreifenden Qualitätsstandard für Energiemanagement „Kom.EMS“ zertifizieren lässt. „Wir sind sehr stolz, dass die Samtgemeinde Werlte  als erste der fünf Pilotkommunen die Zertifizierung erreicht hat. Mit dem Zertifikat wird nun offiziell bescheinigt, dass wir in unseren Liegenschaften vorbildlich mit Energie umgehen.“ freut sich Samtgemeindebürgermeister Ludger Kewe.  „Mit dem Energiemanagement minimieren wir systematisch den Energieverbrauch in unseren Gebäuden und reduzieren damit unsere Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig gewinnen wir einen guten Überblick über die Verbrauchsentwicklung.“