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Für Kommunen
BAFA Förderung Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
Das BAFA fördert die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude - entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung - mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent (abhängig von der Komplexität und den Nutzungszonen des Gebäudes bis maximal 15.000 Euro). Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.
Den Zuschuss erhalten Kommunen und Vereine, wenn sie sich bei der Erstellung energetischer Sanierungskonzepte oder auch zum Neubau von Nichtwohngebäuden von ausgewiesenen Fachleuten beraten lassen. Den Förderantrag muss das jeweilige Ingenieurbüro für die Kommune beim BAFA stellen. Das Büro muss als Energieberater vom BAFA anerkannt sein. Eine Liste mit den von der BAFA zugelassenen Beratern finden Sie hier.
Weitere interessante Förderprogramme für Kommunen
Neben der Kommunalrichtlinie gibt es eine Reihe weiterer Programme der NBank, der KfW und der BAFA, die für die energetische Sanierung und dem Neubau von Objekten interessante Fördermöglichkeiten bieten. Eine umfassende Darstellung dieser Förderprogramme ist auf der Internetseite der KEAN zu finden.
Darüber hinaus bietet die KEAN Antragshilfen bei der Erstellung von Projektskizzen für den Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiave (NKI), der aufgrund der hohen Förderquote von 70 Prozent für investive Maßnahmen besonders attraktiv ist.
In den Jahre 2020, 2021 und 2022 öffnet der Projektträger jeweils zwei Antragsfenster: vom 1. März – 30. April vom 1. September – 31. Oktober.